Gerald Koll

Das fünfzigste Jahr (56)

13. August 2015, ein Donnerstag

Rechtsanwalt Dr. H. schreibt, der Gerichtstermin gegen die Zeitung, die mir kündigte und trotz 25 Jahren kontinuierlicher Mitarbeit keine Abfindung geben will, sei leider wenig günstig verlaufen. Umso ungünstiger, als die Richterin Dr. G.-D. hellauf empört gewesen sei, dass ich nicht persönlich erschienen sei und eine persönliche Entschuldigung dafür verlangt habe. Nun war ich in der Tat nicht erschienen, und zwar auf Anraten meines Rechtsanwalts Dr. H., der mir im Vorfeld erklärt hatte, das sei bei solchen Terminen weder üblich noch nötig. Tja, gestand nun Rechtsanwalt Dr. H. auf Nachfrage, das habe er wohl falsch eingeschätzt, wie die Kollegen in Kiel so drauf seien. Zwar könne ich, habe die Richterin Dr. G.-D. mitgeteilt, Widerspruch einlegen, aber der würde sowieso abgewiesen werden. Im Protokoll ist zudem erwähnt, es fehle „jeglicher substantiierter Vortrag, der erforderlich ist, um hier ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien festzustellen“. Und ich erinnere mich momenthaft sehr lebendig an den Vorbereitungs-Termin, als ich Rechtsanwalt Dr. H. das gewesene Arbeitsverhältnis unter Vorlage von Papieren konkret und en detail beschrieb, schriftlich substantiiert sozusagen, mit Substanzen allerdings, die er seinerseits aus- und in den Wind schlug mit dem Hinweis, solche Ausarbeitung sei Sache des Anwalts. Per Güteverhandlung wurde eine Abfindung von 2.500,- EUR vereinbart, davon geht die Hälfte an Rechtsanwalt Dr. H.

Im Aikido-Training zeigt sich Frau S. immer wieder von ihrer besten Seite, und es ist etwas unklar, wem genau sie sich so zeigen möchte.

13. August 2016 08:12